AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung und bedeutet, dass die Fahrschule vom Arbeitsamt geförderte Fahrschulungen zur beruflichen Wiedereingliederung anbieten darf. Die Zertifizierungen stehen als Beweis für die Qualität und den Anspruch unseres BKFZ-Zentrums.

„Wir sind immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und können ehrlich und zuverlässig beraten“.